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VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.06.2023 – 9 S 1836/21

Ein Chiropraktiker erhält eine sektorale Heilpraktikererlaubnis. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Entscheidung im Wesentlichen damit begründet, dass Chiropraktik hinreichend ausdifferenziert und abgrenzbar sei und im Ausland anerkannt – es gebe in der EU 23 Berufsverbände. An der DIU bestehe ein zertifizierter Studiengang mit eigenen Lehr- und Ausbildungsstandards.

Der Beschluss ist unanfechtbar. Insofern kann das Bundesverwaltungsgericht sich damit nicht mehr befassen.

Wichtig: Das gilt aktuell nur für Chiropraktiker, nicht für Osteopathen.

Ausführlich wird begründet, dass Osteopathie kein abgrenzbares Tätigkeitsfeld sei. Insofern lässt sich die Entscheidung nicht übertragen. Insofern wird sich voraussichtlich für Osteopathen kurzfristig nichts verändern. Es ist aber ein weiterer Schritt zu mehr sektoralen HP.

Nachzulesen unter: https://openjur.de/u/2472113.html