EuGH, 26.10.2023 – C-307/22: Patienten bekommen eine kostenlose Kopie der Patientenakte
Der EuGH stellte fest, dass Patientinnen und Patienten nach der DSGVO das Recht zustünde, eine erste Kopie ihrer Patientenakte zu erhalten – und zwar ohne dass ihnen hierdurch Kosten entstehen und ohne dass sie ihren Antrag begründet müsse. Dies gilt laut EuGH aber nur für die erste Kopie. Alle weiteren Kopien dürfen in Rechnung gestellt werden.